Tarif


Wahltherapeut

 

Ein Wahltherapeut ist ein niedergelassener Therapeut, der keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat.

Jeder Patient kann einen Wahltherapeuten aufsuchen und bekommt - je nach Krankenkasse - rund 80% des Kassentarifes zurück erstattet.

Das bedeutet, dass der Patient das Geld zwar „vorstrecken“ muss, es dann aber anteilig rückerstattet bekommt.

 

Physiotherapietarif (Honorarliste) für das Jahr 2024

   

Physiotherapeutsche Einzelbehandlung  (30 Minuten)                                                 € 60,-


Physiotherapeutsche Einzelbehandlung  (45 Minuten)                                                 € 90,-


Physiotherapeutsche Einzelbehandlung  (60 Minuten)                                                 € 120,-


Fragen zur Kostenrückerstattung

Aktuelle Tarifanpassung 2024
Zusammenfassend ist die derzeitige Situation so, dass ÖGK und BVAEB  derzeit die Bewilligungspflicht ausgesetzt haben!
Ausgenommen sind Anspruchsberechtigte der SVS die chefärztliche Bewilligungspflicht für physiotherapeutischeLeistungen besteht weiterhin unverändert.

Folglich müssen die Versicherten dieses Krankenversicherungsträgers

Folglich müssen die Versicherten dieses Krankenversicherungsträgers vor Therapiebeginn die ärztliche Verordnung bei der SVS vorlegen, beziehungsweise auch unter Verordnung um diechefärztliche Bewilligung ansuchen. Die ärztliche Verordnung zur Physiotherapie ist vor Beginn der Behandlung dem chefärztlichen Dienst der SVS zwecks Bewilligungvorzulegen,wenn der Umfang derverordneten Behandlung 10 Behandlungseinheiten (10er-Serie) übersteigt. Die Durchführung von gleichzeitig ärztlichverordneten Hausbesuchen unterliegt der ausnahmslosen Vorbewilligungspflicht, sodass die ärztliche Verordnung bereits vor dem ersten Hausbesuch zur Bewilligung vorzulegen ist.
  
  

Sollte aufgrund des Krankheitsverlaufes der sofortige Therapiebeginn indiziert sein und liegt die chefärztliche Bewilligung noch nicht vor, so wird ein Therapiebeginn in der Regel vom Krankenversicherungsträger geduldet, sofern die Vorlage zur Bewilligung nachgeholt wird, obwohl dies de facto gegen die formalen Voraussetzungen verstößt.

Im Falle des Nichtvorliegens einer erforderlichen chefärztlichen Bewilligung besteht das Risiko der nachträglichen Kostenverweigerung durch den Krankenversicherungsträger. 

Das Einreichen der ärztlichen Verordnung liegt in der Regel in der Verantwortung der Patientin/des Patienten bzw. der/des gesetzlichen Vertreter*In und kann auch von einer damit beauftragten Vertrauensperson durchgeführt werden.

Online - Terminanfragen

 

Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie um Online-Terminanfragen!


Für eventuelle Probleme bin ich unter der Nummer 0660 7497461 erreichbar.

Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht am Anrufbeantworter.

 

Bitte beachten Sie mögliche Wartezeiten (ca. 3-4 Wochen) bis zum Beginn der Behandlung.

 

In vielen Fällen muß unmittelbar nach einer Operation sofort mit Physiotherapie begonnen werden

Um dies gewährleisten zu können bitte ich Sie bei geplanten Operationen bzw. auch bei geplanten Gipsabnahmen

frühzeitig ca. 3-4 Wochen VOR dem gewünschten Therapiebeginn mit mir Kontakt aufzunehmen.

Nur so ist eine optimale Rehabilitation möglich!

 

Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin - bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Therapiezeit möglich.

Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher abgesagt werden ohne dass dafür etwas verrechnet wird.

Nutzen Sie hierfür bitte auch den Anrufbeantworter.

Nur so ist es möglich den freiwerdenden Termin an einen anderen Patienten rechtzeitig zu vergeben.

 

Bitte beachten Sie, daß nicht eingehaltene bzw. zu spät abgesagte Termine verrechnet werden müssen

Wird nicht zeitgerecht abgesagt, ist das vereinbarte Honorar für die versäumte Therapieeinheit zu entrichten.

 

Kontakt


PHYSIO AM BACH

PT Dieter Kroschel BHealth MSc. OMT

 

Ossiacher Straße 48/ 9

9523 Villach-Landskron

 

+43 (0) 660 7497461

 

AGBs